{"id":1035,"date":"2026-03-03T13:31:50","date_gmt":"2026-03-03T12:31:50","guid":{"rendered":"https:\/\/wachter.parts\/?page_id=1035"},"modified":"2026-03-26T16:12:06","modified_gmt":"2026-03-26T15:12:06","slug":"terms","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wachter.parts\/en\/terms\/","title":{"rendered":"Terms"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1035\" class=\"elementor elementor-1035 elementor-135\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f0b925f e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f0b925f\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b3c4042 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b3c4042\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4fts\u00adbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6d80528 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"6d80528\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a0daf41 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a0daf41\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Die WPWA Team GmbH, nachfolgend Werbeagentur genannt, ist ein Wirtschaftsunternehmen. Im Gegensatz zu Industrie- und Handwerksbetrieben besorgt die Werbeagentur die Werbegesch\u00e4fte des Auftraggebers, vermittelt ihm die entsprechenden Werbemedien oder Werbepartner und leistet auf die individuellen Bed\u00fcrfnisse des Auftraggebers abgestimmte Arbeit. Nachdem die Leistung nur f\u00fcr diesen einen Zweck erbracht wird, ist sie f\u00fcr andere Auftraggeber nicht zu verwenden und besitzt infolgedessen auch keinen Wiederverkaufswert. WPWA Team GmbH bittet Sie daher um Ihr Verst\u00e4ndnis, dass eine Werbeagentur aus diesem Grund auch keine kostenlose Leistung &#8211; etwa in Form von Entw\u00fcrfen, Texten u. \u00e4. erbringen kann. Die Arbeit der Werbeagentur besteht in der geistigen Leistung, welche sich in Konzepten, Entw\u00fcrfen, Texten, Reinzeichnungen etc. ausdr\u00fcckt. Der Bewertungsma\u00dfstab f\u00fcr das Honorar dieser T\u00e4tigkeit ist der diesen Entw\u00fcrfen zugrundeliegende Denkprozess, insbesondere der Arbeitsaufwand, welcher der Agenturarbeit vorangegangen ist.     <\/p><p><strong>\u00a71 Allgemeines\/Geltungsbereich<\/strong><br>(1) Die Auftragsbedingungen der Werbeagentur gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von den Auftragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Werbeagentur nicht an, es sei denn, die Werbeagentur h\u00e4tte ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Auftragsbedingungen der Werbeagentur gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausf\u00fchrt. <br>(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Werbeagentur und dem Auftraggeber zwecks Ausf\u00fchrungen dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.<\/p><p><strong>\u00a72 Geheimhaltungspflicht<\/strong><br>Die Werbeagentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Gesch\u00e4ftsgeheimnisse mit Sorgfalt zu wahren und alle diesbez\u00fcglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht w\u00e4hrt \u00fcber das Vertragsende hinaus. F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Dritte oder gezielte Werksspionage entstehen, haftet die Werbeagentur nicht.  <\/p><p><strong>\u00a73 Urheber-\/Nutzungsrechte<\/strong><br>(1) Alle mit den gelieferten Arbeiten der Werbeagentur zusammenh\u00e4ngenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte \u00fcbertr\u00e4gt die Werbeagentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d. h. je nach Vertragszweck bestimmen sich der r\u00e4umliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils einger\u00e4umte Nutzungsart.<br>(2) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt und im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht ver\u00f6ffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Werbeagentur.<br>(3) Die Agentur ist berechtigt, bei Missbrauch, insbesondere der Weitergabe der Arbeit an Dritte, bei Zweckentfremdung, bei Nachdruck, bei Mehrfachschaltungen oder bei Ausnutzung \u00fcber den in Rechnung gestellten Zweck hinaus, ein Nachhonorar zu verlangen.<br>(4) Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von der Werbeagentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschl\u00e4ge zu verwenden und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob sie urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind oder nicht. Dies gilt auch f\u00fcr eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. <\/p><p><strong>\u00a74 Pr\u00e4sentation<\/strong><br>(1) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschl\u00e4ge durch die Werbeagentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber daf\u00fcr vereinbarten Entgelts (Pr\u00e4sentationshonorar).<br>(2) Alle von der Werbeagentur im Rahmen der Pr\u00e4sentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Pr\u00e4sentationshonorars bei der Werbeagentur.<\/p><p><strong>\u00a75 Preise\/Zahlungsbedingungen<\/strong><br>(1) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werbeagentur. Der Versand erfolgt auf Kosten des Auftraggebers; ebenso tr\u00e4gt der Auftraggeber die Kosten der Verpackung. <br>(2) Gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.<br>(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<br>(4) Das Agenturhonorar inkl. evtl. verauslagter Kosten zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach \u00dcbermittlung durch die Werbeagentur an den Werbungtreibenden rein netto f\u00e4llig. Ziel\u00fcberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen \u00fcber dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdr\u00fccklich vorbehalten.    <br>(5) Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, sind Honorarrechnungen netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu fordern. Falls die Werbeagentur in der Lage ist, einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachzuweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, ihr nachzuweisen, dass der Werbeagentur als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei l\u00e4ngerfristigen Arbeiten ist die Werbeagentur berechtigt, nach jeweils 4 Wochen ihre bis dahin geleistete Arbeit abzurechnen. Sollte sich die Fertigstellung eines Auftrags aus Gr\u00fcnden, die die Werbeagentur nicht zu vertreten hat, mehr als 3 Wochen hinausz\u00f6gern, ist die Werbeagentur berechtigt, ein Honorar f\u00fcr die bis dahin geleistete Arbeit zu verlangen. Bei neuen Gesch\u00e4ftsbeziehungen kann Anzahlung bis zu 50 % der Rechnungssumme verlangt werden. Diese Zahlung hat unverz\u00fcglich zu erfolgen, anderenfalls ist die Werbeagentur berechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Bei bargeldloser Zahlung gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die Gutschriftsanzeige des Geldinstituts vorliegt. Die Zahlung durch Wechsel bedarf der vorherigen Vereinbarung.         <br>(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von der Werbeagentur anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. <\/p><p><strong>\u00a76 Lieferzeit<\/strong><br>(1) Der Beginn der von der Werbeagentur angegebenen Lieferzeit setzt die Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen voraus.<br>(2) Ger\u00e4t die Werbeagentur aus Gr\u00fcnden, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gew\u00f6hnlicher Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<br>(3) F\u00fcr Verz\u00f6gerungen des Liefertermins, die Vorlieferanten der Werbeagentur verursacht haben, ist die Werbeagentur ebensowenig haftbar zu machen wie f\u00fcr einen entgangenen Gewinn infolge dieses Lieferverzugs. Lieferverzug infolge h\u00f6herer Gewalt berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Werbeagentur f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den verantwortlich zu machen. <br>(4) Die Haftungsbegrenzungen gem\u00e4\u00df Absatz 2 gelten nicht, sofern ein kaufm\u00e4nnisches Fixgesch\u00e4ft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des von der Werbeagentur zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserf\u00fcllung in Fortfall geraten ist.<br>(5) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch die Werbeagentur setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Werden der Werbeagentur nach Vertragsabschluss oder w\u00e4hrend des Fertigstellungsprozesses Umst\u00e4nde bekannt, die es zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Auftraggeber die ihm obliegenden Verpflichtungen fristgerecht erf\u00fcllen kann, so ist sie berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten bzw. f\u00fcr noch offenstehende Leistungen unter Fortfall des Zahlungsziels Barzahlung vor Abschluss der Arbeit zu verlangen. Andere noch offenstehende Rechnungen werden sofort und in einer Summe f\u00e4llig.  <br>(6) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Werbeagentur berechtigt, den f\u00fcr sie entstehenden Schaden einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahmeverzug ger\u00e4t. <\/p><p><strong>\u00a77 M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung<\/strong><br>(1) Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7\u00a7 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<br>(2) Soweit ein von der Werbeagentur vertretener Mangel der gelieferten Sache vorliegt, ist sie nach ihrer Wahl zur M\u00e4ngelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der M\u00e4ngelbeseitigung ist die Werbeagentur verpflichtet, alle zum Zweck der M\u00e4ngelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erh\u00f6hen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde. <br>(3) F\u00fcr fremdes Verschulden des Werbetr\u00e4gers haftet die Agentur jedoch nur in dem Ma\u00df, in dem nach den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des graphischen Gewerbes, der Rundfunk- und Fernsehanstalten und anderen Medien Wertminderungen oder Ersatzleistungen durchgesetzt werden k\u00f6nnen. Bei telefonisch durchgegebenen Mittlungsauftr\u00e4gen \u00fcbernimmt die Werbeagentur keine Haftung f\u00fcr Irrt\u00fcmer und Fehler, die ihrerseits den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht befreien. Verweigert ein Werbetr\u00e4ger die Annahme eines Mittlungsauftrags aus Gr\u00fcnden, die in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Mediums niedergelegt sind, so haftet die Werbeagentur hierf\u00fcr nicht.  <br>(4) Die Werbeagentur erh\u00e4lt f\u00fcr Mittlungsauftr\u00e4ge im Rahmen von Mediaauftr\u00e4gen eine Mittlerverg\u00fctung. Die Werbeagentur verpflichtet sich, Mittlungsauftr\u00e4ge zum Originalpreis der Medien abzurechnen. In den F\u00e4llen, in dem das beauftragte Medium gegen\u00fcber der Werbeagentur und dem Direktauftraggeber zu unterschiedlichen Tarifen abrechnet, erfolgt eine gesonderte Absprache bez\u00fcglich der Honorierung der Mittlert\u00e4tigkeit, sofern der Auftraggeber eine Abrechnung zum g\u00fcnstigeren Direktpreis w\u00fcnscht.  <br>(5) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen \u00fcber geleistete Mittlert\u00e4tigkeiten binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist abweichend von \u00a75 nur bei Vorkasse und in der in den Gesch\u00e4ftsbedingungen des beauftragten Mediums ausgewiesenen H\u00f6he m\u00f6glich. Auf Anfrage erteilt die Werbeagentur ihren Kunden Auskunft \u00fcber die H\u00f6he des Vorkasse-Skontos. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Agentur ohne vorhergehende Mahnung 14 Wochen ab Rechnungsdatum berechtigt, die Mittlert\u00e4tigkeit f\u00fcr laufende Auftr\u00e4ge einzustellen, disponierte aber noch nicht ver\u00f6ffentlichte Anzeigen zu stornieren. F\u00fcr den hierbei entstandenen Schaden haftet die Werbeagentur nicht.    <\/p><p><strong>\u00a78 Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>(1) Die Werbeagentur beh\u00e4lt das Eigentum an dem Auftragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Auftragsverh\u00e4ltnis mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Werbeagentur berechtigt, den Auftragsgegenstand zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme durch die Werbeagentur liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, es sei denn, sie h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt.  <br>(2) Die Werbeagentur verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegen der Werbeagentur.<br>(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragsgegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu verwenden. Nicht berechtigt ist er jedoch, den Gegenstand ohne Zustimmung der Werbeagentur zu verpf\u00e4nden, zur Sicherung zu \u00fcbereignen oder weiterzuver\u00e4u\u00dfern. <\/p><p><strong>\u00a79 Gefahren\u00fcbergang<\/strong><br>Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werbeagentur vereinbart.<\/p><p><strong>\u00a710 Sonstige Vereinbarungen<\/strong><br>(1) Mit der Annahme des Auftrags steht die Werbeagentur nicht f\u00fcr die wettbewerbsrechtliche Stichhaltigkeit der in der Werbebotschaft gemachten Aussagen ein. Dies gilt insbesondere nicht f\u00fcr Textaussagen und Abbildungen, die vom Auftraggeber selbst veranlasst, beeinflusst oder gut gehei\u00dfen sind. Hat die Werbeagentur Zweifel an der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit, so schl\u00e4gt sie eine rechtliche Pr\u00fcfung vor, deren Kosten zu Lasten des Auftraggebers geht.  <br>(2) F\u00fcr die Eintragungs- und Schutzf\u00e4higkeit von Entw\u00fcrfen wird die Gew\u00e4hr seitens der Werbeagentur nur nach besonderer Vereinbarung \u00fcbernommen.<br>(3) Der Werbungtreibende verpflichtet sich, die Werbeagentur rechtzeitig \u00fcber Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle f\u00fcr die sachgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Auftrags ben\u00f6tigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verf\u00fcgbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Werbungtreibende verpflichtet sich, der Werbeagentur nur zur Ver\u00f6ffentlichung oder Vervielf\u00e4ltigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu \u00fcbergeben. <br>(4) Bei laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen verpflichtet sich die Werbeagentur, Fotos und \u00e4hnliche Unterlagen des Auftraggebers sorgsam zu verwahren. Sie ist jedoch berechtigt, nach 3 Jahren diese ohne besondere Nachfrage zu vernichten, soweit sie der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Zeit zur\u00fcckfordert. Soweit der Auftraggeber eine Versicherung der von ihm \u00fcberlassenen Unterlagen oder der Unterlagen, die die Werbeagentur auf Name und Rechnung des Auftraggebers bestellt oder anfertigt, eine Versicherung gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder andere Gefahren w\u00fcnscht, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. F\u00fcr die in der Werbeagentur lagernden Gegenst\u00e4nde gelten die Grunds\u00e4tze der eigen\u00fcblichen Sorgfalt.   <br>(5) Die Werbeagentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel mit ihren Firmentext zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen. <br>(6) Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit im \u00fcbrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zul\u00e4ssige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. <\/p><p>\u00a711 Gerichtsstand\/Erf\u00fcllungsort und anzuwendendes Recht<br>(1) Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist M\u00fcnchen; die Werbeagentur ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch in seinem Wohnsitz-Gericht zu verklagen.<br>(2) F\u00fcr den Auftrag, seine Durchf\u00fchrung und die sich hieraus ergebenden Anspr\u00fcche gilt nur Deutsches Recht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts\u00adbedingungen Die WPWA Team GmbH, nachfolgend Werbeagentur genannt, ist ein Wirtschaftsunternehmen. 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